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Zuwendungszweck
Untersuchung, Sanierung und Überwachung kommunaler altlastenverdächtiger Flächen und Altlasten
Gegenstand der Zuwendung
1. Erstuntersuchung (orientierende Untersuchung) von altlastenverdächtigen Flächen
2. Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung (Detailuntersuchung, Bewertung und Feststellung des weiteren Sanierungserfordernisses)
3. Sanierungsuntersuchung (Untersuchung und Beurteilung der in Betracht kommenden Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsabschätzung)
4. Sanierungsmaßnahmen
5. Überwachungsmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Kommunen
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss von höchstens:
gewährt.
Die Mittel stehen aus dem Haushalt des Landwirtschafts- und Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn
Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn
keine
Die Antragstellung, fachliche Erstbewertung und Bewilligung erfolgt durch das StALU. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor der Bewilligung der Zuwendung (per Bescheid) gestellt werden.
individuell
Der Antrag ist möglichst bis 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu stellen.
Der Antrag ist schriftlich (Vordruck in zweifacher Ausfertigung) beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) einzureichen.
Ein Antragsvordruck ist beim StALU erhältlich.
Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Referat 440
Frau Jördis Braun
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Boden – Untersuchung, Sanierung, Überwachung kommunaler Altlasten und –verdachtsflächen