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Zuschuss für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung, zur Schaffung guter Berufs- und Lebensperspektiven, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, zur Umstellung auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten (Diversifizierung).

  • Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen:
    • Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
    • die betriebsnahe Berufsbildung (z. B. Fahrschulausbildung Klasse T für Auszubildende),
    • die internationale Bildung
    • die Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen
    • die Fortbildung zu zertifizierten Natur- und Landschaftsführern, Natur- und Landschaftsführerinnen und Geprüften Natur- und Landschaftspflegern, Natur- und Landschaftspflegerinnen, zu zertifizierten Waldpädagogen, Waldpädagoginnen sowie zur zertifizierten Fachkraft für Reittourismus,
    • die kooperative Fortbildung verschiedener Wirtschaftsbereiche, die der Vorbereitung auf einen Berufswechsel und der Bildung regionaler und überregionaler Wertschöpfungsketten dienen
  • Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching:
    • Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und
    • Erhöhung des Umweltbewusstseins von Beschäftigten in der Agrar- und Forstwirtschaft
  • kurzzeitiger Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe
  • Vorhaben zur Ermittlung des regionalen und individuellen Qualifizierungsbedarfs
  • Vorhaben der beruflichen Weiterbildung, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftspolitisch bedeutsam sind

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Träger der Bildungsmaßnahmen oder des sonstigen Wissenstransfers, bei Informationsmaßnahmen auch anerkannte Beratungsanbieter

Wie wird gefördert?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von

  • 70 % bzw. 90 % (teilnehmerbezogene Kosten bei Lehrgängen)
  • 100 % (teilnehmerunabhängige Kosten)

Erforderliche Unterlagen

Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Voraussetzungen

  • Anerkennung der Bildungsträger
  • Anerkannte Lehrgangsinhalte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das Formular ist über die Bewilligungsbehörde erhältlich (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei)

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.01.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefon: 0381 4035 0