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Der Absatz neuer elektrisch betriebener Fahrzeuge wird mit einem Umweltbonus gefördert.
Ein Umweltbonus in Höhe von EUR 4.000 wird Ihnen gewährt für den Erwerb
Ein Umweltbonus in Höhe von EUR 3.000 wird Ihnen gewährt für den Erwerb
Der Umweltbonus soll die Akzeptanz der Elektromobilität fördern. Er wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie geleistet. Diese Leistungsinformation behandelt nur den Bundesanteil am Umweltbonus.
Antragsberechtigt für den Umweltbonus sind:
Nicht antragsberechtigt sind:
Voraussetzungen für die Förderung:
Weitere Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie.
Die Förderung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
1. Stufe (Antrag)
2.Stufe (Verwendungsnachweis)
Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.
Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von EUR 600 Mio. und endet spätestens am 30. Juni 2019.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie