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Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:
keine
Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel.: 0381/331-59000
www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpartnerin ist Frau Stephanie Hoffmann
Tel.: 0381/331-59086
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Verein/Verband oder als Gemeinde/Landkreis eine Maßnahme durchführen möchten, die der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Gesellschaft dient, können Sie dafür eine Förderung durch das Land beantragen.