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Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge Genehmigung
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt.
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
