Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge Genehmigung

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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt. 

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion

Zuständige Stelle

Städte und Gemeinden.