Adresse
Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:
Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.
Das Zentrale Fahrzeugregister
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.
Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.
Gebühr: 5,10 Euro GebOSt
Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
Erteilung der Auskunft
Wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Auch die zuständig örtliche Zulassungsbehörde kann Auskunft erteilen bzw. Informationen geben.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
26.06.2018
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4121
+49 3834 8536-4123
+49 3834 8536-4124
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4127
+49 3834 8536-4128
Fax:
+49 3834 8536-4119
Frau Anne Wiese
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
Fax: | +49 3834 8536-4119 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr