Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Menü öffnen/schliessen

Hundehaltung Abmeldung

Volltext

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

Erforderliche Unterlagen

Meldebestätigung (aktuell)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2022

Zuständige Stelle

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Ansprechpunkt

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.