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Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
Volltext
Bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, herrscht Leinenpflicht für alle Hunde. Ausnahmen gelten für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie für Diensthunde von beispielsweise Polizei, Zoll und von Streitkräften.
Gefährliche Hunde unterliegen darüber hinaus einer generellen Leinenpflicht. Diese gilt nicht, wenn es sich um Jagd- und Herdengebrauchshunde handelt und sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. ein Jagdhund während der Jagd).
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Für alle Hunde: Grundsätzliche Leinenpflicht bei Veranstaltungen und Orten an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, Verkaufsstätten oder Zoos
- Ausnahme für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Diensthunde (z. B. Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Polizei, Zoll, Streitkräfte)
- Für gefährliche Hunde: generelle Leinenpflicht
- Ausnahme für Jagd- und Herdengebrauchshunde während des Einsatzes ihrer jeweiligen Zweckbestimmung
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) oder der zuständigen Kreisordnungsbehörde (Kreisordnungsamt) kann Widerspruch eingelegt werden (§§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.11.2022
Zuständige Stelle
- örtliche Ordnungsbehörden
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32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4343
(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Drohnenflugerlaubnisse, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4344
(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4347
(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4370
(Abteilungsleitung)
Fax:
+49 3834 8536-4103
Kontakt
Herr Sebastian Dahm
Position: Abteilungsleitung
Tel.: | +49 3834 8536-4370 |
Raum: | A2 04 |
Zuständig für :
- Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
- Angriffe durch Tiere melden
- Bestattungsangelegenheiten regeln
- Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Förderung: Zuwendung für die Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
- Gefahren abwehren
- Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung: Abmeldung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
- Hundehaltung: Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
- Schornsteinfegerangelegenheiten regeln
- Tierkadaver beseitigen
- Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr