Adresse
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
Die Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter:
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt