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Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
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Volltext
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
- Das von Ihnen gewünschte Kennzeichen darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein in diesem Verwaltungsbezirk gültiges „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie die Zuteilung einer vom regelmäßigen Zuteilungsverfahren abweichenden Erkennungsnummer wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen mal nicht verfügbar sein sollte.
Auch bei Reservierung oder - sofern es verfügbar ist - Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
Fachlich freigegeben am
31.07.2023
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32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-1126
Kontakt
Frau Anne Wiese
| Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
| Fax: | +49 3834 8536-1126 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches anordnen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Genehmigung für die Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugsteuer Erhebung
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
