Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben das Ziel,
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann die Kosten für Ihre Teilnahme an Maßnahmen übernehmen.
Sie haben zwei Möglichkeiten, an einer Maßnahme teilzunehmen:
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach Ihrem Unterstützungsbedarf:
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung haben Sie grundsätzlich nicht.
keine
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter genehmigt werden.
Je nach Einzelfall unterschiedlich
Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Formulare: keine, die Entscheidung über Förderung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine Ausbildung suchen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.