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Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Volltext
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Genehmigung einer Halteverbotszone werden folgende Gebühren berechnet:
- Halteverbotszone für einen Tag: 22,- €
- Halteverbotszone für zwei Tage: 38,- €
- Halteverbotszone für drei Tage bis zu einer Woche: 47,- €
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Gebühren nur die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde beinhalten.
Für die Stellung der Schilder fallen zusätzliche Kosten an.
Ortsansässige Beschilderungsfirmen:
Firmen, die die Stellung von Halteverbotsschildern anbieten, sind unter anderem:
MVL Müller Verkehrsleiteinrichtungen GmbH
Am Gorzberg 22
17489 Greifwald
Telefonnummer: 03834/500527
sowie
VLG – Verkehrsleiteinrichtungen Gabe GmbH
Dorfstraße 42
17390 Klein Bünzow
Telefonnummer: 039724/22514
Verfahrensablauf
Für die Parkplatzabsperrung für Umzüge wird der entsprechende Antrag benötigt. Dieser kann entweder über die angegebene Postanschrift als auch per E-Mail eingereicht werden.
Beim Ausfüllen des Antrages werden folgende Angaben zwingend benötigt:
- Umzugsdatum (inklusive Zeitspanne)
- Umzugsort
- aktuelle Rechnungsanschrift des Antragstellers
- Beschilderungsfirma, die mit der Stellung der Halteverbote beauftragt wurde
Fristen
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu senden.
