Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

Volltext

Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Für die Genehmigung einer Halteverbotszone werden folgende Gebühren berechnet:

  • Halteverbotszone für einen Tag: 22,- €
  • Halteverbotszone für zwei Tage: 38,- €
  • Halteverbotszone für drei Tage bis zu einer Woche: 47,- €

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Gebühren nur die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde beinhalten.

Für die Stellung der Schilder fallen zusätzliche Kosten an.

 

Ortsansässige Beschilderungsfirmen:

Firmen, die die Stellung von Halteverbotsschildern anbieten, sind unter anderem:

MVL Müller Verkehrsleiteinrichtungen GmbH

Am Gorzberg 22

17489 Greifwald

Telefonnummer: 03834/500527

sowie 

VLG – Verkehrsleiteinrichtungen Gabe GmbH

Dorfstraße 42

17390 Klein Bünzow

Telefonnummer: 039724/22514

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Für die Parkplatzabsperrung für Umzüge wird der entsprechende Antrag benötigt. Dieser kann entweder über die angegebene Postanschrift als auch per E-Mail eingereicht werden. 

Beim Ausfüllen des Antrages werden folgende Angaben zwingend benötigt:

  • Umzugsdatum (inklusive Zeitspanne)
  • Umzugsort
  • aktuelle Rechnungsanschrift des Antragstellers
  • Beschilderungsfirma, die mit der Stellung der Halteverbote beauftragt wurde

Fristen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu senden.