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Personalausweis abholen
Volltext
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.
Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.
Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben, melden Sie den Verlust dem Bürgeramt. Dort können Sie eine Verlustanzeige ausfüllen. Ist der Verlust im Zusammenhang mit einer Straftat (Raub, Diebstahl) entstanden, sollte dies auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Die „Vollmacht für die Abholung des Ausweisdokuments durch eine Vertretung“ finden Sie unter "Formulare". Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.
Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Erforderliche Unterlagen
- Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Bei Vertretung:
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Ausweisdokument der abholenden Person
Voraussetzungen
Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgeramt den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen worden sein, melden Sie den Verlust/Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt (Verlustanzeige).
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Die „Vollmacht für die Abholung des Ausweisdokuments durch eine Vertretung“ finden Sie unter "Formulare".
Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:
- Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung.
- Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihr Bürgeramt weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zu Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt anzeigen. Ist der Verlust im Zusammenhang mit einer Straftat (Raub, Diebstahl) entstanden, sollte dies auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.08.2025
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Fristen
Geltungsdauer (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen) : 6 Jahr(e)
Geltungsdauer (Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen) : 10 Jahr(e)
Kosten
Gebühr (Für die Abholung des neuen Personalausweises im Bürgeramt fallen keine Kosten an. Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken zu lassen, gewählt haben. Die Gebühr ist bereits bei der Beantragung zu entrichten.) : EUR 15,00