Adresse
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde erweitern.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Verwaltungsgebühr für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung nach § 55 Abs. 3 GewO: 10,00 Euro bis 77,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Im Regelfall 3 Monate.
Die Anträge sind bei der zuständigen Behörde oder online über den Antragsassistenten erhältlich.
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthal bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden unterstützen bei der Antragstellung.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
22.06.2015
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4373
+49 3834 8536-4374
+49 3834 8536-4375
Fax:
+49 3834 8536-4372
Herr Dave Jacubowsky
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 3834 8536-4373 |
Fax: | +49 3834 8536-4372 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | CE 03 |
Zuständig für :
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr