Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Personen, die als Sachverständige auf dem Gebiet
tätig sind, oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachverständigen ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht.
Hierfür ist eine besondere Sachkunde nachzuweisen und es dürfen keine Bedenken gegen die Eignung bestehen. Die Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung
Gebühr: EUR 1000.00 bis 2500.00
Die Bearbeitungsdauer kann durch einzuholende gutachterliche Stellungnahmen beeinflusst werden.
Anträge sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegebenenfalls auch über das Internet erhältlich.
Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.
Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Personen, die als Sachverständige tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen.