Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden

Volltext

Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

  • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
  • das Geburtsdatum,
  • die Beschäftigungsart,
  • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
  • gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
  • Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)
  • optional: Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen

Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.

Voraussetzungen

Die Anzeige betrifft geplante Tätigkeiten in den folgenden Berufen des Gesundheitswesens:

  • Altenpflegerin und Altenpfleger,
  • Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent,
  • Apothekenassistentin und Apothekenassistent,
  • Apothekenfacharbeiterin und Apothekenfacharbeiter,
  • Apothekenhelferin und Apothekenhelfer,
  • Apothekerin und Apotheker,
  • Apothekerassistentin und Apothekerassistent,
  • Ärztin und Arzt,
  • Arzthelferin und Arzthelfer,
  • Audiologie-Phoniatrie-Assistentin und Audiologie-Phoniatrie-Assistent,
  • Diätassistentin und Diätassistent,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Gesundheitsfürsorgerin und Gesundheitsfürsorger,
  • Hebamme und Entbindungspfleger,
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
  • Hygieneingenieurin und Hygieneingenieur,
  • Hygieneinspektorin und Hygieneinspektor,
  • Gesundheitsingenieurin und Gesundheitsingenieur,
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut,
  • Krankengymnastin und Krankengymnast,
  • Kranken- und Altenpflegehelferin und Kranken- und Altenpflegehelfer,
  • Logopädin und Logopäde,
  • Masseurin und Masseur,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter,
  • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik,
  • Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
  • Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann,
  • Pharmazeutische Assistentin und Pharmazeutischer Assistent,
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutischtechnischer Assistent,
  • Pharmazieingenieurin und Pharmazieingenieur,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
  • Podologin und Podologe,
  • Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut,
  • Psychotherapeutin und Psychotherapeut,
  • Rettungsassistentin und Rettungsassistent,
  • Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter,
  • Sprechstundenschwester,
  • Stomatologische Schwester,
  • Zahnärztin und Zahnarzt,
  • Zahnarzthelferin und Zahnarzthelfer,
  • Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
  • Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind. 
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Wochen

Fristen

Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.08.2025

Zuständige Stelle

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei