Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden
Volltext
Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
- Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)
- optional: Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen
Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.
Voraussetzungen
Die Anzeige betrifft geplante Tätigkeiten in den folgenden Berufen des Gesundheitswesens:
- Altenpflegerin und Altenpfleger,
- Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent,
- Apothekenassistentin und Apothekenassistent,
- Apothekenfacharbeiterin und Apothekenfacharbeiter,
- Apothekenhelferin und Apothekenhelfer,
- Apothekerin und Apotheker,
- Apothekerassistentin und Apothekerassistent,
- Ärztin und Arzt,
- Arzthelferin und Arzthelfer,
- Audiologie-Phoniatrie-Assistentin und Audiologie-Phoniatrie-Assistent,
- Diätassistentin und Diätassistent,
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheitsfürsorgerin und Gesundheitsfürsorger,
- Hebamme und Entbindungspfleger,
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
- Hygieneingenieurin und Hygieneingenieur,
- Hygieneinspektorin und Hygieneinspektor,
- Gesundheitsingenieurin und Gesundheitsingenieur,
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut,
- Krankengymnastin und Krankengymnast,
- Kranken- und Altenpflegehelferin und Kranken- und Altenpflegehelfer,
- Logopädin und Logopäde,
- Masseurin und Masseur,
- Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
- Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter,
- Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
- Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik,
- Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
- Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
- Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
- Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
- Orthoptistin und Orthoptist,
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann,
- Pharmazeutische Assistentin und Pharmazeutischer Assistent,
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutischtechnischer Assistent,
- Pharmazieingenieurin und Pharmazieingenieur,
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
- Podologin und Podologe,
- Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut,
- Psychotherapeutin und Psychotherapeut,
- Rettungsassistentin und Rettungsassistent,
- Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter,
- Sprechstundenschwester,
- Stomatologische Schwester,
- Zahnärztin und Zahnarzt,
- Zahnarzthelferin und Zahnarzthelfer,
- Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
- Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Wochen
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.08.2025
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei