Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung): Information zur Ausstellung

Volltext

Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind und die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Zuwendungsbestätigungen“ finden Sie auf der Internetseite des Steuerportals M-V.

Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • maschinelle Zuwendungsbestätigung entspricht dem amtlichen Vordruck
  • entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

Verfahrensablauf

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

Für die analoge Erstellung:

  • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
  • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
  • Fertigen Sie dann eine Kopie für Ihre Aufbewahrungspflicht an.
  • Schließlich können Sie dem Spender die Zuwendungsbestätigung dann physisch (z.B. per Brief) versenden.
  • Sofern das maschinelle Verfahren beim zuständigen Finanzamt angezeigt wurde und die gescannte Papierzuwendungsbestätigung in einem schreibgeschützten Format vorliegt, kann diese auch per E-Mail verschickt werden. 

Für die maschinelle Erstellung:

  • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
  • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
  • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung physisch oder auch per E-Mail.

Zusätzlicher Übermittlungsweg einer Zuwendungsbestätigung:

  • Es besteht zudem die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gem. § 50 Abs. 2 EStDV.

Fristen

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

Für den Zuwendenden:

  • 1 Jahr nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung

Für den Zuwendungsempfänger:

  • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
  • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

16.04.2019

Zuständige Stelle

das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt