Adresse
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Es fallen Gebühren in Höhe von 102,00 Euro bis 417,00 Euro an.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Der Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergehen kostenfrei.
Antragsformular
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
10.06.2021
Ab dem 10.11.2019 ist nach SpielV in Gaststätten nur noch der Betrieb von 2 Geldspielgeräten erlaubt.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.