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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.
Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Ihrem Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen müssen Sie diese Anlagen beifügen:
Nach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
Mindesterfordernisse:
Betriebliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzungen:
Keine
Transfermaßnahmen können Sie schriftlich beantragen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend stellen Sie den schriftlichen Antrag und rechnen die Maßnahmekosten schriftlich ab:
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.
Vor dem Abschluss des Sozialplan Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung einer Transfermaßnahme stellen, bevor die Transfermaßnahme beginnt.
Die Auszahlung der Zuschüsse müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Transfermaßnahme beantragen (Ausschlussfrist).
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten bei der Suche nach einer Beschäftigung unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dafür die Hälfte der Kosten.