Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Volltext

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
  • Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:

  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
  • Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
  • Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
  • Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fristen

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)