Veranstaltung in Greifswald anzeigen

Volltext

Eine öffentliche Veranstaltung müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Veranstaltungsanzeige
  • Je nach Veranstaltung:
    • Antrag auf Sondernutzung
    • Sicherheitskonzept
    • Antrag auf Betrieb von Musik- und Beschallungsanlagen
    • Anmeldung zur Vergnügungssteuer
    • Gestattung für Gaststättenbetrieb
    •  Antrag auf Nutzung öffentlicher Verkehrsgrund
    • Antrag auf Anordnung verkehrsrechtliche Maß-nahmen
    • Festsetzung Spezialmarkt etc.
    • Ausnahme vom Reisegewerbe

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Sollten Sie eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen. 

Nachdem Sie die Veranstaltungsanzeige eingereicht haben, wird die Anzeige auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das behördliche Gesamtverfahren koordiniert, z. B. das Einholen von Teilgenehmigungen. Es werden mitwirkenden Behörden, sofern notwendig, beteiligt.

Sie erhalten eine Genehmigung nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

Fachlich freigegeben durch

Greifswald

Fachlich freigegeben am

03.09.2025

Fristen

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches ((mindestens) vor Veranstaltungsbeginn) : 6 Woche(n)

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches ((hier Vorjahr!) bei Veranstaltungen mit höherer Lärmbelastung) :