Veranstaltung in Greifswald anzeigen

Online erledigen

Volltext

Sollten Sie in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Erforderliche Unterlagen

Online ausgefüllte Veranstaltungsanzeige nebst individuell erforderlicher Unterlagen, die im Onlineformular abgefragt werden.

Verfahrensablauf

Sollten Sie eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen. 

Nachdem Sie die Veranstaltungsanzeige eingereicht haben, wird die Anzeige auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das behördliche Gesamtverfahren koordiniert. Abschließend erhalten Sie eine Rückmeldung mit allen notwendigen Schreiben, Teilgenehmigungen und Hinweisen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Neben den Fachbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie z.B. Immission, Gewerbe, Brandschutz werden auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald (Hygiene, Lebensmittelüberwachung, Abfallbehörde), die Polizei und weitere Institutionen und Behörden von uns informiert. 

Fristen

Die Veranstaltungsanzeige muss mindestens sechs Wochen der Veranstaltung angezeigt werden. Bei größeren Veranstaltungen hat die Einreichung erheblich früher zu erfolgen. Dazu können Sie sich gerne vorher an uns wenden und die entsprechende Frist erfragen.
Die Einhaltung dieser Frist ist zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens zwingend erforderlich.

 

Fachlich freigegeben durch

Greifswald

Fachlich freigegeben am

03.09.2025