Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Veranstaltung in Greifswald anzeigen
Volltext
Eine öffentliche Veranstaltung müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Veranstaltungsanzeige
- Je nach Veranstaltung:
- Antrag auf Sondernutzung
- Sicherheitskonzept
- Antrag auf Betrieb von Musik- und Beschallungsanlagen
- Anmeldung zur Vergnügungssteuer
- Gestattung für Gaststättenbetrieb
- Antrag auf Nutzung öffentlicher Verkehrsgrund
- Antrag auf Anordnung verkehrsrechtliche Maß-nahmen
- Festsetzung Spezialmarkt etc.
- Ausnahme vom Reisegewerbe
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Sollten Sie eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen.
Nachdem Sie die Veranstaltungsanzeige eingereicht haben, wird die Anzeige auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das behördliche Gesamtverfahren koordiniert, z. B. das Einholen von Teilgenehmigungen. Es werden mitwirkenden Behörden, sofern notwendig, beteiligt.
Sie erhalten eine Genehmigung nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.
Fachlich freigegeben durch
Greifswald
Fachlich freigegeben am
03.09.2025
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches ((mindestens) vor Veranstaltungsbeginn) : 6 Woche(n)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches ((hier Vorjahr!) bei Veranstaltungen mit höherer Lärmbelastung) :