Adresse
Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)
Gebühr: EUR 5,00
ca. 5 Arbeitstage
Beantragung auf Vollmacht:
§ 14 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz MV: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 7
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
17.03.2015
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4343
(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Kampfmittelbeseitigung, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4344
(Fundbüro, Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4347
(An- und Abmeldung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Fundtiere, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4370
(Abteilungsleitung)
Fax:
+49 3834 8536-4103
Herr Sebastian Dahm
Position: Abteilungsleitung
Tel.: | +49 3834 8536-4370 |
Raum: | A2 04 |
Zuständig für :
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr