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Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Für die erstmalige Bestellung wird
Dazu können jeweils besondere Auslagen durch die Einschaltung von Fachgremien und Gutachtern im Rahmen des Bestellungsverfahrens erhoben werden.
Die Gebühr für den Auszug aus dem Bundeszentralregister beträgt 13 Euro.
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges:
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern