Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks" ein.
Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.
Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen. Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Handwerkerkarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.
Widerspruch kann bei der zuständigen Handwerkskammer eingelegt werden.
Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungs-/Eintragungsfiktion
Genehmigungsfiktion:
Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie das Antragsformular im Internet.
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" ein.