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Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.
Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
18.03.2015
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Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4101
(Sekretariat)
Fax:
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Herr Sascha Gennies
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