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Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
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Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Bearbeitungsdauer
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.11.2015 27.06.2016
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Herr Sascha Gennies
Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
Fax: | +49 3834 8536-4135 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Änderung der Hauptwohnung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung von Signaturzertifikaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Express-Reisepass beantragen
- Führungszeugnis Erteilung
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Kinderreisepass beantragen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis abholen
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Wohnung anmelden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr