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In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.
Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.
In allen Fällen:
bei Firmen zusätzlich:
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Halterin/Halters) und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich.
Die Änderung der Fahrzeug- und Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
der Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
29.11.2018