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Wahl des Kreistages

Der Kreistag ist die politische Vertetung des Kreises. Ihm gehören 69 Mitglieder an. Er wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Das Recht Wahlvorschläge zu unterbreiten, haben Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen.

 

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis haben. Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Kreis ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Entsprechend dem Kreisstrukturgesetz vom 12. Juli 2010 waren in Mecklenburg-Vorpommern sechs Großkreise zu bilden. Die bisher kreisfreie Universitäts- und Hansestadt Greifswald, der Landkreis Ostvorpommern und der Landkreis Uecker-Randow sowie die Ämter Jarmen/Tutow und Peenetal/Loitz haben sich zum Kreis "Vorpommern-Greifswald" zusammengeschlossen.

 

Formulare Wahlvorschlagsverfahren

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Landkreisneuordnungsgesetz - LNOG M-V
Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V
Verordnung zum Wahlrecht, zu den Kosten der Landtagswahlen und zur Änderung der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung - Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V
Landesmeldegesetz

 

Wahlergebnisse Greifswalder Wahlbezirke