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Schulanmeldung 1. Klasse

Grundschule Greif
Grundschule Greif

Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,

nach § 43, Abs. 1 Schulgesetz M-V beginnt für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, mit dem Schuljahr 2024/25 die Schulpflicht. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an einer Grundschule in Greifswald. Die Anmeldung ist durch alle Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.

Die Schulverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Anfang September 2023 an alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2024/25 schulpflichtig werden, einen Informationsbrief zum Anmeldeverfahren verschickt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, während eines festgelegten Zeitraumes, Ihr Kind über die Online-Schulanmeldung der Universitäts- und Hansestadt anzumelden oder es an einem festgelegten Tag direkt in der Erstwunsch-Schule anzumelden.

Für die Online-Schulanmeldung unter dem Link https://umfragen.greifswald.de/Schulanmeldung/ ist eine zugewiesene Seriennummer der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Zugangslink notwendig. Die Seriennummer und der Zugangslink wurden mit dem Informationsbrief versendet.

Bitte beachten Sie: Die Online-Schulanmeldung ist vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2023 möglich. Für den Zugang wird die Seriennummer aus dem Elternbrief benötigt.

Darüber hinaus besteht für Eltern weiterhin die Möglichkeit, persönlich am Anmeldetag in die jeweilige Schule zu gehen. Dieser ist an allen kommunalen Grundschulen am 18. Oktober von 14:00 bis 18:00 Uhr. Für die Schulanmeldung direkt vor Ort können Sie dieses Anmeldeformular digital oder per Hand ausfüllen, ausdrucken und mit zur Schule nehmen:

Das Anmeldeformular finden Sie HIER

 

Achtung Neuerung für Anmeldungen an Schulen in freier Trägerschaft!

Die Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit 1. und 2. Wunsch ist Pflicht. Laut § 43 Schulgesetz M-V und Punkte 9.3 und 9.3.4 der Verwaltungsvorschrift „Arbeit in der Grundschule” sind Eltern verpflichtet ihr Kind bei einer Grundschule in Trägerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald anzumelden.

Die freien Schulen müssen der Universitäts- und Hansestadt spätestens bis zum 31.01.2024 die Kinder melden, welche sie aufnehmen werden. 

Die Anmeldung an den Schulen, deren Schulträgerschaft nicht bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt, ist separat und zusätzlich bei diesen Schulen vorzunehmen.

Bei der Schulanmeldung an einer Grundschule in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung zwingend anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, erfolgt die Zuordnung der Schulplätze nach dem Entfernungsprinzip unter angemessener Berücksichtigung von Härtefällen. Eine Zusage für eine bestimmte Schule kann erst nach Sichtung aller Anmeldungen und weiterer Prüfungen, Einschulungstests etc. bis April/Mai 2024 erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Auf Antrag kann ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lassen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule unter Einbeziehung des Zentralen Fachbereiches für Diagnostik und Schulpsychologie. Auch in diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anzumelden.

Die Art des Anmeldeverfahrens oder die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung hat keinen Einfluss auf den Erhalt eines Schulplatzes an der Erstwunsch-Schule.