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Haushalt

Der kommunale Haushalt - Fahrplan für die Entwicklung der Stadt.

"Die Sparsamkeit ist die Tochter der Vorsicht, die Schwester der Mäßigung und die Mutter der Freiheit"                                                                         
                                                                             Samuel Smiles (1812 - 1904)

Der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt Auskunft über die finanzielle Situation der Stadt, die letztendlich Grundlage für alle Aktivitäten der Stadt ist. Er besteht aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und vielfältigen Anlagen. In der Haushaltssatzung werden die Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen, die Kreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Realsteuerhebesätze durch Beschluss der Bürgerschaft festgesetzt.

Die Haushaltspläne der Vorjahre stehen zur Einsicht unter der folgenden Seite zur Verfügung.

Haushalt 2023/2024

Haushaltsplan 2023/2024 Band I

Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 wurde seitens der Verwaltung erarbeitet und liegt als 1. Entwurf vor. Dieser wird in den Fachausschüssen ab dem 16.01.2023 präsentiert und in den Fraktionen beraten. Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Bis dahin gilt in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die vorläufige Haushaltsführung, die die finanziellen Handlungsspielräume der Verwaltung auf ein Mindestmaß beschränkt.

Haushaltsplan 2023/2024 - Stand 17.03.2023

Zahlenmaterial
Haushaltsplan 2023/2024 Band II

Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2023 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Haushaltsplan 2023/2024 - 1. Entwurf - Stand 17.01.2023 (2023)

 

 

Haushaltsplan 2023/2024 Band III

Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden.

Haushaltsplan 2023/2024 - Stand 17.03.2023

Haushalt 2021/2022

Haushaltsplan 2021/2022 Band I

Der Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 wird erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Anhand von Informationen der Fachämter und unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen wurde ein Entwurf des Haushaltsplans - Band I aufgestellt. Einschließlich der am 1. März 2021 durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungen ergibt sich der im folgenden einzusehende Haushaltsplan.

Haushaltsplan 2021/2022 Band I

 

Zahlenmaterial
Haushaltsplan 2021/2022 Band II

Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2021 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2021)

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2022)

Haushaltsplan 2021/2022 Band III

Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden.

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band III

 

Haushaltssicherung

allgemeine Informationen

Ein Haushalt gilt gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik in der Planung als ausgeglichen wenn

 

  1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist,
  2. im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken.

 

Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017

Der Finanzhaushalt 2014 als auch die mittelfristigen Planungen des Finanzhaushaltes wiesen bei Vorlage des Planentwurfes erhebliche Fehlbeträge aus, sodass ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden musste. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 16.12.2013 zusammen mit der Haushaltssatzung 2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, aus dem sich konkrete Veränderungen des Planentwurfes ergaben. Das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017 ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. 

 

Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017

 

Spendenberichte der Vorjahre

Spendenberichte

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einen jährlichen Spendenbericht zu erstellen. Er enthält Angaben zu den Gebern, zu den Zuwendungen und den Zuwendungszwecken.

Spendenbericht 2015

Spendenbericht 2016

Spendenbericht 2017

Spendenbericht 2018

Spendenbericht 2019

Spendenbericht 2020

Spendenbericht 2021