Haushaltspläne der Vorjahre
Haushaltsplan 2021/2022 Band I
Der Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 wird erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Anhand von Informationen der Fachämter und unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen wurde ein Entwurf des Haushaltsplans - Band I aufgestellt. Einschließlich der am 1. März 2021 durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungen ergibt sich der im folgenden einzusehende Haushaltsplan.
Haushaltsplan 2021/2022 Band I
Zahlenmaterial
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Haushaltsplan 2021/2022 Band II
Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2021 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2021)
Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2022)
Haushaltsplan 2021/2022 Band III
Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden.
Haushaltsplan 2019/2020 Band I
Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der zweite Entwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 erarbeitet und am 18.03.2019 so durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Europa erfolgte am 04.07.2019. Band I kann hier eingesehen werden.
Ausgefertigte Haushaltssatzung vom 11.07.2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020
Zahlenmaterial
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Haushaltsplan 2019/2020 Band III
Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der Haushaltsplan 2019/2020 für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erarbeitet und am 17.12.2018 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Satzungen der Städtebaulichen Sondervermögen 194 - Stadtumbau Ost, Ostseeviertel Parkseite - und 198 - Stadtumabu Ost, Schönwalde II - wurden am 25.06.2019 aufgehoben und durch die Bürgerschaft erneut beschlossen. Band III inklusive der geänderten Satzungen kann hier eingesehen werden.
Die Haushaltssatzungen für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurden mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 161
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 162
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 193
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 194
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 198
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 199
Nachtragshaushalt 2020
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für das Haushaltsjahr 2020 eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, die am 02.07.2020 mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Am 31.08.2020 wurde darüber hinaus die 1. Änderung zur Nachtragssatzung einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen.
Mit Schreiben vom 02.10.2020 wurde der Universitäts- und Hansestadt die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben. Die genehmigungspflichtigen Teile der Nachtragshaushaltssatzung wie Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie Kassenkredite wurden in voller Höhe genehmigt.
Der Nachtragshaushalt kann hier eingesehen werden. Die Nachtragssatzung in der Fassung vom 31.08.2020 wurde am 06.10.2020 ausgefertigt und auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Sie kann hier eingesehen werden.
Allgemeine Informationen zur Haushaltssicherung
Ein Haushalt gilt gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik in der Planung als ausgeglichen, wenn
1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen
aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist,
2. im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus
Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen
Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken.
Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017
Der Finanzhaushalt 2014 als auch die mittelfristigen Planungen des Finanzhaushaltes wiesen bei Vorlage des Planentwurfes erhebliche Fehlbeträge aus, sodass ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden musste. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 16.12.2013 zusammen mit der Haushaltssatzung 2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, aus dem sich konkrete Veränderungen des Planentwurfes ergaben. Das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017 ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017
Band I
Auf Basis des Zahlenmaterials wurde ein Entwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 in gewohnter Form erarbeitet und am 27.02.2017 von der Bürgerschaft beschlossen. Am 08.05.2017 wurde ein Ergänzungsbeschluss durch die Bürgerschaft gefasst, der Änderungen im Teilhaushalt 5 - Stadtbauamt - und dementsprechend auch im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach sich zieht.
Haushaltsplan 2017/2018 Band I - Beschlussfassung vom 27.02.2017
Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung vom 08.05.2017
Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 5 nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017
Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 5 nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017
Finanzhaushalt nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017
Ergebnishaushalt nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017
ausgefertigte Haushaltssatzung vom 19.07.2017
Produktbuch Haushaltsjahr 2017
Grundlage bildete folgendes Zahlenmaterial:
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Band III
Auf Basis des Zahlenmaterials wurde der Haushaltsplan 2017/2018 Band III in gewohnter Form erarbeitet. Die Genehmigung durch das Innenministerium liegt für die sieben Sondervermögen vor.
Haushaltsplan 2017/2018 - Band III - Beschlussfassung vom 27.02.2017
Die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie die der Städtebaulichen Sondervermögen für die Haushaltsjahre 2015/2016 wurden am 6. Mai 2015 öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen erteilte das Innenministerium am 27. April 2015.
Im Folgenden stehen beide Haushaltsbände für den Doppelthaushalt 2015/2016 zur Verfügung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 dokumentieren die Fortsetzung der durch die Landkreisneuordnung und die Einführung der Doppik verursachten Veränderungs- und Modernisierungsprozesse. Da es ohne deutliche Veränderungen des Aufgabenprogramms und der Ertragssituation nicht möglich war, einen Planentwurf vorzulegen, der dem Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 43 Abs. 6 KV M-V gerecht wurde, war die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:
- 192 Sanierungsgebiet Wieck
- 161 Sanierungsgebiet Innenstadt Fleischervorstadt
- 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
- 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
- 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
- 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
- 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite
Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2014:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 dokumentieren die Fortsetzung der durch die Landkreisneuordnung und die Einführung der Doppik verursachten Veränderungs- und Modernisierungsprozesse. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann weder 2013 noch mittelfristig einen Haushaltsausgleich erreichen. Die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird so ein dominierendes Thema des Jahres 2013 sein.
Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:
- 192 Sanierungsgebiet Wieck
- 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt
- 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
- 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
- 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
- 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
- 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite
Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2013:
Nachdem die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im vergangenen Jahr einen ausgeglichen Haushalt vorweisen konnte, gelingt das für 2012 nicht. Der diesjährige Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.064.500 Euro aus. Zu weitreichend sind die Folgen der Kreisneuerordnung.
Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:
- 192 Sanierungsgebiet Wieck
- 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt
- 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
- 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
- 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
- 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
- 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite
Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2012: