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Haushaltspläne der Vorjahre

Haushalt 2021/2022 - Band I, II und III

Haushaltsplan 2021/2022 Band I

Der Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 wird erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Anhand von Informationen der Fachämter und unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen wurde ein Entwurf des Haushaltsplans - Band I aufgestellt. Einschließlich der am 1. März 2021 durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungen ergibt sich der im folgenden einzusehende Haushaltsplan.

Haushaltsplan 2021/2022 Band I

Zahlenmaterial

Finanzhaushalt - mit Sachkonto

Ergebnishaushalt - mit Sachkonto

Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto

Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto

Teilfinanzhaushalt - Produkte mit Sachkonto

Teilergebnishaushalt - Produkte mit Sachkonto

Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte

Prioritätenliste

Produktbuch

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band II

Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2021 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2021)

Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2022)

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band III

Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden.

 

Haushaltsplan 2021/2022 Band III

Haushalt 2019/2020 - Band I und III

Haushaltsplan 2019/2020 Band I

Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der zweite Entwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 erarbeitet und am 18.03.2019 so durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Europa erfolgte am 04.07.2019. Band I kann hier eingesehen werden.

Ausgefertigte Haushaltssatzung vom 11.07.2019

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020

 

Zahlenmaterial

Haushaltsplan 2019/2020 Band III

Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der Haushaltsplan 2019/2020 für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erarbeitet und am 17.12.2018 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Satzungen der Städtebaulichen Sondervermögen 194 - Stadtumbau Ost, Ostseeviertel Parkseite - und 198 - Stadtumabu Ost, Schönwalde II - wurden am 25.06.2019 aufgehoben und durch die Bürgerschaft erneut beschlossen. Band III inklusive der geänderten Satzungen kann hier eingesehen werden.

 

Die Haushaltssatzungen für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurden mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 161

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 162

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 193

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 194

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 198

Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 199

 

Nachtragshaushalt 2020

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für das Haushaltsjahr 2020 eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, die am 02.07.2020 mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Am 31.08.2020 wurde darüber hinaus die 1. Änderung zur Nachtragssatzung einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen. 

 

Mit Schreiben vom 02.10.2020 wurde der Universitäts- und Hansestadt die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben. Die genehmigungspflichtigen Teile der Nachtragshaushaltssatzung wie Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie Kassenkredite wurden in voller Höhe genehmigt.

 

Der Nachtragshaushalt kann hier eingesehen werden. Die Nachtragssatzung in der Fassung vom 31.08.2020 wurde am 06.10.2020 ausgefertigt und auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Sie kann hier eingesehen werden.

Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017

 

Allgemeine Informationen zur Haushaltssicherung

Ein Haushalt gilt gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik in der Planung als ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen

    aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist,

2. im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus

    Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und

    Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen

    Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken.

 

Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017

Der Finanzhaushalt 2014 als auch die mittelfristigen Planungen des Finanzhaushaltes wiesen bei Vorlage des Planentwurfes erhebliche Fehlbeträge aus, sodass ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden musste. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 16.12.2013 zusammen mit der Haushaltssatzung 2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, aus dem sich konkrete Veränderungen des Planentwurfes ergaben. Das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017 ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. 

 

Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017

 

Haushalt 2017/2018 - Band I und III

Band I

Auf Basis des Zahlenmaterials wurde ein Entwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 in gewohnter Form erarbeitet und am 27.02.2017 von der Bürgerschaft beschlossen. Am 08.05.2017 wurde ein Ergänzungsbeschluss durch die Bürgerschaft gefasst, der Änderungen im Teilhaushalt 5 - Stadtbauamt - und dementsprechend auch im Ergebnis- und Finanzhaushalt nach sich zieht.

 

Haushaltsplan 2017/2018 Band I - Beschlussfassung vom 27.02.2017

Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung vom 08.05.2017

Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 5 nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017

Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 5 nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017

Finanzhaushalt nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017

Ergebnishaushalt nach Ergänzungsbeschluss vom 08.05.2017

ausgefertigte Haushaltssatzung vom 19.07.2017 

Produktbuch Haushaltsjahr 2017

 

Grundlage bildete folgendes Zahlenmaterial:

Finanzhaushalt - mit Sachkonto

Ergebnishaushalt - mit Sachkonto

Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto

Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto

Teilfinanzhaushalt - Produkte ohne Sachkonto

Teilergebnishaushalt - Produkte ohne Sachkonto

Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte

 

Band III

Auf Basis des Zahlenmaterials wurde der Haushaltsplan 2017/2018 Band III in gewohnter Form erarbeitet. Die Genehmigung durch das Innenministerium liegt für die sieben Sondervermögen vor.

 

Haushaltsplan 2017/2018 - Band III - Beschlussfassung vom 27.02.2017 

Haushalt 2015/2016 - Band I und III

Die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie die der Städtebaulichen Sondervermögen für die Haushaltsjahre 2015/2016 wurden am 6. Mai 2015 öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen erteilte das Innenministerium am 27. April 2015.

 

Im Folgenden stehen beide Haushaltsbände für den Doppelthaushalt 2015/2016 zur Verfügung: 

Haushalt 2015/2016 - Band I

Haushalt 2015/2016 - Band III

 

Haushalt 2014 - Band I und III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 dokumentieren die Fortsetzung der durch die Landkreisneuordnung und die Einführung der Doppik verursachten Veränderungs- und Modernisierungsprozesse. Da es ohne deutliche Veränderungen des Aufgabenprogramms und der Ertragssituation nicht möglich war, einen Planentwurf vorzulegen, der dem Gebot des Haushaltsausgleichs nach § 43 Abs. 6 KV M-V gerecht wurde, war die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

 

Haushalt 2014 - Band I

 

Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:

  • 192 Sanierungsgebiet Wieck
  • 161 Sanierungsgebiet Innenstadt Fleischervorstadt
  • 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
  • 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
  • 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
  • 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
  • 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite

Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2014:

 

Haushalt 2014 - Band III

 

Haushalt 2013 - Band I und III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 dokumentieren die Fortsetzung der durch die Landkreisneuordnung und die Einführung der Doppik verursachten Veränderungs- und Modernisierungsprozesse. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann weder 2013 noch mittelfristig einen Haushaltsausgleich erreichen. Die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird so ein dominierendes Thema des Jahres 2013 sein.

 

Haushalt 2013 - Band I

Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:

  • 192 Sanierungsgebiet Wieck
  • 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt
  • 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
  • 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
  • 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
  • 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
  • 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite

Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2013:

 

Haushalt 2013 - Band III

Haushalt 2012 - Band I und III

Nachdem die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im vergangenen Jahr einen ausgeglichen Haushalt vorweisen konnte, gelingt das für 2012 nicht. Der diesjährige Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.064.500 Euro aus. Zu weitreichend sind die Folgen der Kreisneuerordnung.

 

Haushalt 2012 - Band I

 

Das Buch III des Haushaltes umfasst die folgenden Städtebaulichen Sondervermögen:

  • 192 Sanierungsgebiet Wieck
  • 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt
  • 162 Sanierungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt
  • 193 Stadtumbau Ost Schönwalde I
  • 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II
  • 198 Stadtumbau Ost Schönwalde II
  • 194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite

Hier finden Sie das Gesamtdokument des Haushaltsjahres 2012:

 

Haushalt 2012 - Band III