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Pressemitteilungen 20.12.2022 – Termine für die Fischereischeinprüfungen 2023 stehen fest

Angler am Ryck in den Abendstunden
Foto: Angler am Ryck © Amt für Bürgerservice und Brandschutz

Im kommenden Jahr können Anglerinnen und Angler sowie Sportfischende an 9 Terminen ihre Fischereischeinprüfung ablegen. Die erste Prüfung findet bereits am 9. Januar 2023 statt. Hierfür muss man sich spätestens bis zum 2. Januar 2023 anmelden. Die etwa 90-minütige Sachkundeprüfung zur Erlangung des Fischereischeins auf Lebenszeit beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. In diesem Jahr wurden 7 Prüftermine mit insgesamt 262 Prüflingen durchgeführt.

Termine in Greifswald für das Jahr 2023:

  • 09.01.2023, 16:00 Uhr in der Einsteinstraße 6 (IGS „Erwin Fischer“)
    Anmeldeschluss: 02.01.2023
  • 27.02.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 20.02.2023
  • 06.03.2023, 15:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 27.02.2023
  • 03.04.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 27.03.2023
  • 15.05.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 08.05.2023
  • 26.06.2023, 15:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 19.06.2023
  • 04.09.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 28.08.2023
  • 23.10.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 16.10.2023
  • 27.11.2023, 16:00 Uhr im Rathaus (Bürgerschaftssaal)
    Anmeldeschluss: 20.11.2023

Das Formular für die Prüfungsanmeldung kann online im Dienstleistungsportal heruntergeladen werden. Das vollständig ausgefüllte Formular kann anschließend gesendet werden an:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bürgerservice und Brandschutz
Allgemeine Ordnungsaufgaben
Markt 15
Tel.: 03834 8536-4343
E-Mail: allgemeine.ordnung@greifswald.de

Die Kosten der Prüfung belaufen sich für Personen ab 18 Jahren auf 25,00 Euro. Personen unter 18 Jahren bezahlen 15,00 Euro. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist zudem eine Einverständniserklärung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Die Prüfung ist notwendig, um einen Fischereischein auf Lebenszeit zu erhalten, ohne den das Angeln nicht erlaubt ist. Personen, die keinen Fischereischein besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein, der so genannte Touristenfischereischein, erteilt wird. Voraussetzungen, Kosten sowie das Antragsformular sind ebenfalls online im Dienstleistungsportal zu finden. Für jedes Gewässer ist ebenfalls eine Angelerlaubnis vorab zu erwerben.