Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Suche: Suchfeld öffnen / Suchfeld schließen
Menü öffnen/schliessen

Presseportal

Pressemitteilungen 02.01.2020 – Zahlreiche Greifswalder profitieren von Wohngeldstärkungsgesetz ab dem 1.1.2020

WGG-Wohnungen in Schönwalde 2
Wohnen in Schönwalde II, Foto: Wally Pruß

Am 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungsverbesserungen sollen dazu führen, dass bisherige Wohngeldempfänger mehr Wohngeld erhalten und zahlreiche neue Haushalte erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben werden. Somit profitieren auch zahlreiche Greifswalder von der Gesetzesänderung. Derzeit haben in der Universitäts- und Hansestadt rund 1.200 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld setzt sich zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.

Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung des Freibetrages für schwerbehinderte Personen auf 1.800,00 EUR jährlich. Weiterhin wird ein anrechnungsfreier Betrag von bis zu 480,00 EUR jährlich für wiederkehrende Bezüge („Unterhaltszahlungen“) von juristischen Personen und nicht vorrangig unterhaltspflichtigen natürlichen Personen eingeführt. Der anrechnungsfreie Betrag für bezogene Unterhaltszahlungen, die zweckbestimmt für Pflegepersonen geleistet werden, wird von jährlich bis zu 4.800,00 EUR auf 6.540,00 EUR ab 2020 angehoben.

Beispielrechnung:
Ein Rentner erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 986,19 EUR und zahlt eine Kaltmiete von 344,24 EUR. Es besteht ein Grad der Behinderung von 100. Er bezieht heute ein monatliches Wohngeld in Höhe von 133,00 EUR. Ab 2020 erhöht sich dieser Wohngeldanspruch auf monatlich 167,00 EUR. Im Ergebnis stehen 408,00 EUR für 2020 mehr zur Verfügung.

Mit dem Bezug von Wohngeld hat man auch einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beispielsweise zur finanziellen Unterstützung bei Klassenfahrten sowie auf den Kultur- und Sozialpass. Die Stellung eines Antrages auf Wohngeld sowie auf einen Kultur- und Sozialpass ist in der zuständigen Wohngeldbehörde möglich.

Wichtig! Wurde Wohngeld noch nach altem Recht bewilligt und endet der aktuelle Bewilligungszeitraum im Jahr 2020, wird das Wohngeld von Amts wegen zum 1. Januar 2020 neu berechnet und erhöht. Es braucht kein Antrag auf das höhere Wohngeld gestellt werden. Anfang 2020 wird automatisch das höhere Wohngeld überwiesen und ein neuer Wohngeldbescheid zugestellt.

Weitere Informationen zum Wohngeld und zur Wohngeldreform gibt es auf der Seite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Dort steht auch eine Wohngeldrechner zur Verfügung, mit dem ein möglicher Anspruch unverbindlich kalkuliert werden kann: https://wohngeld-mv.de/Rechner.