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Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.
Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.
Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.
Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.
Studium im Inland:
Studium im Ausland:
Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Regelung in M-V: Die Gebühr beträgt zwischen 30,- und 95,- €. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Portokosten sind zu übernehmen, wenn der Bescheid förmlich zugestellt wird.
abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen
Keine.
Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.
LAGUS
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
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