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Denkmal: Abbruchgenehmigung beantragen
Volltext
Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag. Für den Antrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.
Zum Antrag gehören Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnungen, Standsicherheitsnachweis und die Erklärung des Tragwerksplaners.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 59, 61, 68, 72, 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- §§ 5, 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
- Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag
Soweit sie nach Bauvorlagenverordnung vorzulegen sind, außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Amtlicher Lageplan
- Vergleichsberechnung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit gemäß § 5 DSchG M-V
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Erklärung des Tragwerksplaners
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Voraussetzungen
Das Beseitigungsvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein.
Ergebnis zugunsten der Beseitigung aus der wirtschaftlichen Zumutbarkeitsprüfung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.
Fristen
Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
Die Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
Bei erteilter Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) muss der Beginn der Beseitigungsarbeiten (Baubeginn) mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2026
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde
Kosten
Verwaltungsgebühr (Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.) : EUR 60,00 bis
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60.1 SG Technische Bauaufsicht/-planung
Adresse
17301 Pasewalk, Stadt
An der Kürassierkaserne 9
(Standort Pasewalk)
Adresse
17389 Anklam, Hansestadt
Leipziger Allee 26
(Standort Anklam)
Fax:
+49 3834 8760-93314
Kontakt
Frau Anne Boberg
Position: Sachgebietsleiterin
| Tel.: | 03834 87603318 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 239 |
Zuständig für :
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
- Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen
- Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Denkmal: Abbruchgenehmigung beantragen
- Denkmal: Verlängerung der Abbruchgenehmigung beantragen
- Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
