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Fahrerkarte Erteilung
Allgemeine Informationen
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die
- zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Rechtsgrundlagen
§4 Abs.1 FPersV
§4 Abs.1 FPersV
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Erforderliche Unterlagen
- EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Kosten
Nr. | Gegenstand | Verwaltungs- gebühr |
zzgl. KBA-Auslage | Gesamt- gebühr |
---|---|---|---|---|
1 | Fahrerkarte |
23,50 EURO | 15,00 EURO | 38,50 EURO |
2 | Unternehmenskarte |
22,50 EURO | 15,00 EURO | 37,00 EURO |
Erst-, Folge-, u. Ersatzausstellung ab 3 Karten (Sammelbestellung) | 20,00 EURO | 15,00 EURO | 35,00 EURO | |
3 | Wertstattkarte |
26,00 EURO | 15,00 EURO | 41,00 EURO |
Schriftliche Aufforderung zur Rücksendung / Rückgabe einer Karte | 05,50 EURO |
Bearbeitungsdauer
3 Werktage; bei zusätzlicher Beantragung des EU-Führerscheins 2 Wochen.
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens einen Monat vor Ablauf, jedoch spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.
Formulare
Werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.08.2018