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Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft können Landes-Förderungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.
Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Vordruck ist über den unten stehenden Link erhältlich.
Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten.
Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 9.8.2007