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Führerschein - Abgabe und Annahme
Volltext
Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Führerscheinabgabe
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.
Führerscheinrückgabe
Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Verlust
Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Voraussetzungen
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
grundsätzlich gebührenfrei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.02.2018
Zuständige Stelle
der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt
36.1 SG Führerscheinstelle
17489 Greifswald
Feldstraße 85a
Telefon:
+49 3834 8760-0
(Zentrale Vermittlung)
Fax:
+49 3834 8760-9031
Kontakt
Herr Uwe Bohnenberg
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03834 8760-3617 |
Fax: | 03834 8760-9031 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1022. Haus 1 |
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Abgabe und Annahme
- Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Führerschein - Wiederaushändigung
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mofaprüfbescheinigung - Ausfertigung
- Mopedführerschein mit 15 beantragen
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung