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Wohnberechtigungsschein beantragen
Volltext
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Thema Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- § 9 (Einkommensgrenzen) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tarifstelle 1.1 der Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWKostVO M-V)
- Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWZustVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der zuständigen Behörde
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Verwaltungsgebühr: EUR 6,00 bis 12,00
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.01.2020
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
32.3.2 Wohngeld
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Kontakt
Frau Franziska Lepel
Position: Teamleiterin
Leitende Sachbearbeitung
| Tel.: | +49 3834 8536-4535 |
| Fax: | +49 3834 8536-4103 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A3 12 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 1 (K,O,P,Q,R,V,W,X,Y)
| Tel.: | +49 3834 8536-7251 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 2 (B,C,D,E,F,H,J,L,Z)
| Tel.: | +49 3834 8536-7252 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 3 (A,G,I,M,N,S,T,U)
| Tel.: | +49 3834 8536-7253 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
