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Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Volltext
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Fristen
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fachlich freigegeben am
27.04.2026
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32.3.2 Wohngeld
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Kontakt
Frau Franziska Lepel
Position: Teamleiterin
Leitende Sachbearbeitung
| Tel.: | +49 3834 8536-4535 |
| Fax: | +49 3834 8536-4103 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A3 12 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 1 (K,O,P,Q,R,V,W,X,Y)
| Tel.: | +49 3834 8536-7251 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 2 (B,C,D,E,F,H,J,L,Z)
| Tel.: | +49 3834 8536-7252 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 3 (A,G,I,M,N,S,T,U)
| Tel.: | +49 3834 8536-7253 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
