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Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
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Volltext
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.06.2025;20.11.2025
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32.3.2 Wohngeld
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Kontakt
Frau Franziska Lepel
Position: Teamleiterin
Leitende Sachbearbeitung
| Tel.: | +49 3834 8536-4535 |
| Fax: | +49 3834 8536-4103 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | A3 12 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 1 (K,O,P,Q,R,V,W,X,Y)
| Tel.: | +49 3834 8536-7251 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 2 (B,C,D,E,F,H,J,L,Z)
| Tel.: | +49 3834 8536-7252 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Team 3 (A,G,I,M,N,S,T,U)
| Tel.: | +49 3834 8536-7253 |
Zuständig für :
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld-Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeldänderung als Mietzuschuss mitteilen
- Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngelderhöhung als Mietzuschuss beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
