Bundestagswahl
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
Der Bundespräsident hatte in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024, BGBl. 2024 I S. 271).
Derzeit treffen die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann. Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden. Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Bundeswahlleiterin.de)
Wahlkreise
Das Bundesgebiet ist für Bundestagswahlen derzeit in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist seit dem 14. März 2024 in Kraft getreten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in 6 Wahlkreise eingeteilt.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört zum Wahlkreis 15 (Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I) zusammen mit dem Amt Landhagen (mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow, Weitenhagen) und dem Landkreis Vorpommern- Rügen.
Die Karte der Wahlkreise und weitere Informationen zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag befinden sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Bundeswahlleiterin.de)
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
Erreichbar ist die Gemeindebehörde über das
Wahlbüro der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Leiterin, Frau Eveline Janzen
Telefon: 03834 8536-1330
E-Mail: e.janzen@greifswald.de