Bebauungsplan Nr. 3 - Stralsunder Straße -, Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht durch Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 21.09.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße – (Abgrenzung gemäß Planausschnitt), dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen sowie der nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter der Adresse -https://www.greifswald.de/beteiligung-bauleitplanung
vom 02.11.2026 bis einschließlich 02.12.2026.
Von einer angemessenen Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Absatz 2 BauGB wird abgesehen.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist zu dem Entwurf des o. g. Bebauungsplans sowie dessen Begründung mit Umweltbericht abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@greifswald.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen können auch direkt auf der o. g. Internetseite über ein Formular abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 - Stralsunder Straße - unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße – (Abgrenzung gemäß Planausschnitt), dessen Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen sowie die nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen durch öffentliche Auslegung während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald zu folgenden Zeiten zur Verfügung gestellt:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - enthält die folgenden Anlagen:
- Umweltbericht, Büro Biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH vom Juli 2026,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH vom Juni 2026,
- Kartierbericht mit Anhang – Biotopkarten –, Büro Biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH vom Juni 2026,
- Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung, Büro Biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH vom Februar 2026,
- Geologische Untersuchung, Büro UmweltPlan GmbH Stralsund vom August 2022,
- Verkehrstechnische Untersuchung, Büro TSC Traffic System Consulting vom Januar 2025,
- Schalltechnische Untersuchung, Büro Herrmann & Partner vom Juni 2026.
Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch die folgenden, nach Einschätzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Stellungnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Untere Immissionsschutzbehörde vom 23.02.2024 zum Vorentwurf zum Belang des Lärmimmissionsschutzes,
- Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Untere Naturschutzbehörde vom 11.03.2024 zum Vorentwurf zu den Belangen des Natur-, Gehölz- und Artenschutzes,
- Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Abfallwirtschaft/
Immissionsschutz vom 14.02.2024 zum Vorentwurf zum Belang des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung/ Wertstofferfassung, - Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, Dienststelle Stralsund vom 19.03.2024 zum Vorentwurf zum Belang des Küsten- und Hochwasserschutzes.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit:
- Informationen zu Wirkungen in Hinblick auf Lebens- und Arbeitsbedingungen,
- Informationen zu Lärmimmissionen als Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm,
- Informationen zur Überflutungsgefährdung. - Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen:
- Informationen zu vorhandenen Biotoptypen, zu Eingriffen in Natur und Landschaft und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich,
- Informationen zum Vorkommen relevanter Artengruppen und zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen. - Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche:
- Informationen zur Inanspruchnahme von Fläche. - Auswirkungen auf das Schutzgut Boden:
- Informationen zur Schutzwürdigkeit des Bodens und zum Moor- bzw. Torfschutz sowie zur Bodenversiegelung und zur Boden- und Grundwasserkontamination. - Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser:
- Informationen zur Grundwasserneubildungsfunktion und zur Abwasserbeseitigung. - Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima:
- Aussagen zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung. - Auswirkung auf Natura 2000-Gebiet:
- Informationen zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung,
- Informationen zu den geschützten Lebensraumtypen. - Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft/ Ortsbild:
- Informationen zum Erhalt des Landschaftsbilds und zur Begrünung des Plangebiets. - Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter:
- Informationen zu Bau- und Bodendenkmalen sowie zum Stadtbild,
- Aussagen zu baulichen Anlagen. - Wechselwirkungen und kumulierende Wirkungen:
- Aussagen zur Wechselwirkung der Schutzgüter Wasser, Boden, Mensch und Sachgüter im Zusammenhang von Moordegradierung und Geländeabsackungen,
- Aussagen zu kumulierender Wirkung von Lärmimmissionen in Form von Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm.
Die für die Planung zugrunde liegenden Vorschriften sowie die zur Anwendung kommenden Bestimmungen und DIN-Normen können beim Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen werden auch in das Bau- und Planungsportal M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal - eingestellt.
Auf die Datenschutzhinweise der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzhinweise.
Veröffentlichungsdokumente
- 01_B-Plan Nr. 3_Entwurf_Plan (PDF, 1.21 MB)
- 02_B-Plan Nr. 3_Entwurf_Anl.2_Begründung (PDF, 522.77 KB)
- 03_B003_Entwurf_Anl.2.1_Umweltbericht (PDF, 4.13 MB)
- 04_B003_Entwurf_Anl.2.2_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF, 1.22 MB)
- 05_B003_Entwurf_Anl.2.3_Kartierbericht (PDF, 13.04 MB)
- 06_B003_Entwurf_Anl.2.4_Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung (PDF, 1.27 MB)
- 07_B003_Entwurf_Anl.2.5_Geologische Untersuchung (PDF, 10.68 MB)
- 08_B003_Entwurf_Anl.2.6_Verkehrstechnische Untersuchung (PDF, 15.78 MB)
- 09_B003_Entwurf_Anl.2.7_Schalltechnische Untersuchung (PDF, 6.28 MB)
- BPl. 3_2026-10-20_Umweltbez. Stellungnahmen (PDF, 1.41 MB)
- B003_Entwurf GML-Datei (GML, 697.87 KB)
