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Pressemitteilungen 06.10.2021 – Greifswald zahlt 200 € Umzugsbeihilfe und 100 € Neugeborenen-Prämie

Kastaniensammeln im Herbst am Wall
Foto: Wally Pruß

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald möchte noch attraktiver für Familien und junge Menschen werden. Ab sofort zahlt die Stadt für jedes Greifswalder Baby eine Neugeborenen-Prämie von 100 Euro, außerdem wird die Umzugsbeihilfe für Auszubildende und Studierende mit Hauptwohnsitz in Greifswald von 100 auf 200 Euro verdoppelt. Beide Prämien werden in Form von Greifswald-Gutscheinen ausgezahlt. Die entsprechenden Änderungssatzungen, die am 13. September durch die Bürgerschaft verabschiedet wurden, traten jetzt in Kraft. Damit kann die Ausgabe der Gutscheine nun beginnen. Diese erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese finanzielle Unterstützung nun bieten können.“, betonte Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder. „Wir möchten jungen Menschen und Familien zeigen, dass sie in Greifswald willkommen sind. Nicht nur sie profitieren von den neuen Prämien; auch für viele Greifswalder Einrichtungen und Betriebe sind sie ein Gewinn, denn beide Beihilfen werden in Form von Greifswald-Gutscheinen ausgezahlt. Dies ist eine direkte und innovative Form der Wirtschaftsförderung durch die Stadt. Als Stadt bieten wir den Anreiz der Umzugsbeihilfe auch, weil sich die Höhe der finanziellen Zuwendungen vom Land an der Einwohnerzahl orientiert.“

„Mit der Neugeborenenprämie wird nun auch in Greifswald eine Unterstützung für frisch gebackene Eltern gewährt. Dies ist sicher nur eine symbolische Anerkennung, zeigt aber die Wertschätzung gegenüber jedem neugeborenen Kind. Es ist gut, dass die Bürgerschaft der Idee aus dem politischen Raum bei der letzten Haushaltsberatung gefolgt ist und dafür finanzielle Mittel bereitgestellt hat“, erläutert die zuständige Senatorin und stellvertretende Oberbürgermeisterin Jeannette von Busse.

Kein Antrag für Neugeborenen-Prämie notwendig

Die Neugeborenen-Prämie wird rückwirkend ab 1. Januar 2021 gezahlt. Von ihr profitieren alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Greifswald haben – unabhängig davon, wo sie geboren wurden. Die Mitteilung der Geburten an die Stadtverwaltung erfolgt automatisch. Anschließend wird ein Berechtigungsschreiben versandt, mit dem die Gutscheine im Wert von 100,- Euro in der Greifswald-Information abgeholt werden können. In diesem Jahr wurden bis zum 31.8.2021 bereits 323 Greifswalder Babys geboren (2020: 506; 2019: 509; 2018: 549). Weitere Infos unter: https://www.greifswald.de/de/familie-wohnen/familie/neugeborenenpraemie/

Schriftlicher Antrag für Umzugsbeihilfe

Die Umzugsbeihilfe ist für alle Auszubildenden oder Studierenden gedacht, die ihren Hauptwohnsitz hierfür erstmals in Greifswald anmelden. Das Antragsformular erhalten sie auf Wunsch bei der Anmeldung oder im Internet unter https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/rathaus/Umzugsbeihilfe/. Dieses muss anschließend ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder direkt über die Briefkästen am Rat- oder Stadthaus eingereicht werden. Auch hier wird anschließend ein entsprechendes Berechtigungsschreiben verschickt, mit dem die Umzugsbeihilfe in Form von Gutscheinen bei der Greifswald-Information eingelöst werden kann. Bis Ende Juli gingen bereits 250 Anträge auf Umzugsbeihilfe ein. (2020: 897; 2019: 893).

„Studierende und Auszubildende profitieren von einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes gleich doppelt“, betont der Leiter der Greifswald Marketing GmbH, Maik Wittenbecher, „denn neben der Umzugsbeihilfe erhalten Sie zudem das Gutscheinbuch „Heimathafen Greifswald“ mit weiteren attraktiven Angeboten von Greifswalder Einzelhändlern, Gastronomen, Kultureinrichtungen & Unternehmen.“

Fast 800 Neubürger*innen profitierten vom Begrüßungsgeld

Maik Wittenbecher informierte außerdem darüber, dass das Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro für alle Neubürger*innen als Teil des Corona-Hilfspakets in Greifswald zum 30. September 2021 ausgelaufen ist. Vom 1.10.2020 bis 1.9.2021 hätten insgesamt 790 Neubürger*innen von der Übergangsregelung profitiert. Diese Aktion war zum einen als Extrabonus für alle neu Hinzugezogenen gedacht, zum anderen sollte mit der Einführung der Greifswald-Gutscheine am 2.11.2020 die regionale Wirtschaft unterstützt werden.

„Nichtsdestotrotz erhalten alle, die ihren Hauptwohnsitz in Greifswald wählen, bei der Anmeldung weiterhin das attraktive Gutscheinbuch als Willkommensgeschenk. Mit 76 Seiten ist es das umfangreichste Heft seit Start der Kampagne gemeinsam mit der Universität.“ Es wird bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Bereich Einwohnermeldewesen im Stadthaus überreicht.