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Einmalige Umzugsbeihilfe für Auszubildende und Studierende

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald reicht eine einmalige Umzugsbeihilfe an Auszubildende und Studierende in Form von Greifswald-Gutscheinen aus, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
Antrag auf Umzugsbeihilfe
Satzung über die Gewährung der Umzugsbeihilfe

Aktuelle Hinweise

Bitte reichen Sie die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich auf dem Postweg oder direkt über die Briefkästen am Rat- oder Stadthaus ein. Stellen Sie Ihren Antrag erst (Antragsdatum ist entscheidend), wenn Sie Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium begonnen haben. Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt etwas Zeit in Anspruch, insbesondere zu Ausbildungs- und Studienbeginn. Wir bitten um Ihr Verständnis.