Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Amt für Bürgerservice und Brandschutz
Einwohnermeldewesen
Tel: +49 3834 8536-4132
Fax: +49 3834 8536-4135
E-Mail: einwohnermeldeabteilung@greifswald.de
Springe direkt zu:
Bitte reichen Sie die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich auf dem Postweg oder direkt über die Briefkästen am Rat- oder Stadthaus ein.
Die Auszahlung nimmt immer etwas Zeit in Anspruch, gerade zu Ausbildungs- und Studienbeginn. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen, sollten Sie bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben.
Verzögerung der Auszahlung aufgrund derzeitiger vorläufiger Haushaltsführung
Derzeit ist der Haushalt 2021 für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht genehmigt und öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen dieser vorläufigen Haushaltsführung ist die Auszahlung der Umzugsbeihilfe bis auf weiteres nicht möglich. Daher möchten wir Sie höflich bitten, geduldig zu sein und von Anfragen abzusehen.
Aktuelle Informationen zur Auszahlung der Umzugsbeihilfe finden Sie auf unserer Homepage.
Für Ihr Verständnis möchten wir uns herzlich bedanken.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 100 Euro an Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten.
Antrag auf einmalige Umzugsbeihilfe
Satzung über die Gewährung der Umzugsbeihilfe
Weitere Informationen finden Sie hier.