Die Greifswalder Stadtverwaltung führt ab Montag, dem 6. Dezember, bis auf Widerruf die 3-G-Regel ein. Wer also ab kommender Woche, Standorte der Verwaltung besuchen möchte, deren Zugang durch die Corona-Landesverordnung nicht ohnehin eingeschränkt ist, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Auch für kulturelle Einrichtungen der Universitäts- und Hansestadt gelten laut derzeitiger Corona-Landesverordnung noch strengere Regeln.