Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

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In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie gegebenenfalls die Vorlage weiterer - von der IHK bescheinigter - Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, zum Beispiel einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch bei Ihrer IHK einreichen.

Die Registrierung für das elektronische Verfahren erfolgt bei der zuständigen IHK nach schriftlicher Benennung eines Administrators durch das Unternehmen und die Übermittlung eines Registrierungscodes durch die IHK an das Unternehmen.

Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung beziehungsweise die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

Handlungsgrundlage(n)

  • Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK

Spezieller Hinweis für Landkreis Vorpommern-Greifswald

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

  • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
  • Ursprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eines anderen Landes mit Beglaubigung durch die zuständige Kammer im Exportland
  • Ursprungszeugnis Form A (aus Entwicklungsländern), hier ist die letzte Verlängerung zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Dieses Dokument wurde sukzessiv abgelöst durch die REX-Erklärung.
  • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
  • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
  • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
  • IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Spezieller Hinweis für Landkreis Vorpommern-Greifswald

Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben (siehe Rechtsgrundlagen).

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument stehen drei Verfahren zur Verfügung: das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ), das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) und das schriftliche Verfahren.

Online-Verfahren (eUZ/dUZ)

  • Senden Sie eine E-Mail mit der Verpflichtungserklärung des UZ-Administrators an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
  • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
  • Füllen Sie den Antrag für ein Ursprungszeugnis und/oder eine Bescheinigung aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelspapier mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • eUZ: Sie können das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) und/oder das bescheinigte Handelsdokument jetzt ausdrucken und an Ihren Kunden in Papierform senden.
  • dUZ: Beim digitalen Ursprungszeugnis (dUZ) erfolgt die Übermittlung vollständig elektronisch. Das bescheinigte Dokument wird auf dem eigenen Rechner gespeichert und dem Kunden per E-Mail übermittelt. Ein Ausdruck ist hierbei nicht erforderlich. Auf Wunsch kann das Ursprungszeugnis nachträglich in die vorhandenen Formularvordrucke eingedruckt werden.

Schriftliches Verfahren:

  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
  • Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesandt beziehungsweise persönlich übergeben.

Bearbeitungsdauer

  • standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
  • normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

Fristen

Es gibt keine Frist.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.10.2025