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Bauvorlagen
Volltext
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einzureichen sind.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Falls nicht, können Sie die unten aufgeführten Formulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern an Ihrem Computer online ausfüllen, lokal speichern und als PDF-Datei ausdrucken und versenden.
Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.
Formulare
Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.
Diese sind abrufbar unter:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
31.07.2019
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4181
Fax:
+49 3834 8536-4184
Kontakt
Ansprechpartner/in untere Bauaufsichtsbehörde
| Tel.: | +49 3834 8536-4181 |
| Fax: | +49 3834 8536-4184 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | B2 03 |
Zuständig für :
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- Baustelle einrichten und sicher betreiben
- Bautechnische Nachweise
- Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens
- Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
- Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen
- Bauvorlagen
- Bauzustand anzeigen
- Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen
- Fliegende Bauten: Gebrauchsabnahme durchführen
- Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
