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Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen
Volltext
Wenn Sie einen fliegenden Bau, der einer Ausführungsgenehmigung bedarf, zu einer Veranstaltung aufstellen wollen, müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.
Fliegende Bauten sind Anlagen, die geeignet und dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Anzeige
- Prüfbuch
- Lageplan (im Bebauungsplan)
- gegebenenfalls eine Erklärung zur Übernahme der Kosten bei einer erforderlichen Gebrauchsabnahme
Voraussetzungen
- Sie müssen eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Die Ausführungsgenehmigung ist im Prüfbuch vermerkt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Anzeige: kostenlos
- falls eine Gebrauchsabnahme notwendig ist: die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Der konkrete Kostenrahmen ist in der Leistungsbeschreibung der Gebrauchsabnahme zu finden.
Verfahrensablauf
In der Ausführungsgenehmigung kann bestimmt sein, dass eine Anzeige nicht erforderlich ist, weil eine Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht zu erwarten ist.
Bei Erfordernis der Anzeige reichen Sie die Anzeige sowie weitere erforderliche Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Anzeige und kann eine kostenpflichtige Vor-Ort-Prüfung (Gebrauchsabnahme) vornehmen. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme wird in das Prüfbuch eingetragen. Wenn eine Untersagung in das Prüfbuch eingetragen wurde, müssen Sie einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit oder ist Gefahr in Verzug, dürfen Sie den fliegenden Bau nicht in Betrieb nehmen. Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet in diesem Fall über das Einziehen des Prüfbuches.
Soll ein fliegender Bau länger als drei Monate an einem Ort aufgestellt werden, kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde eine Nachprüfung durchgeführt werden.
Bearbeitungsdauer
- keine Angabe
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- kein Rechtsbehelf möglich
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.11.2023
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (vor Aufstellung empfohlen) : 14 Tag(e)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4181
Fax:
+49 3834 8536-4184
Kontakt
Ansprechpartner/in untere Bauaufsichtsbehörde
| Tel.: | +49 3834 8536-4181 |
| Fax: | +49 3834 8536-4184 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | B2 03 |
Zuständig für :
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
- Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- Baustelle einrichten und sicher betreiben
- Bautechnische Nachweise
- Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens
- Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
- Bauvorbescheid: Verlängerung beantragen
- Bauvorlagen
- Bauzustand anzeigen
- Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Fliegende Bauten: Aufstellung anzeigen
- Fliegende Bauten: Gebrauchsabnahme durchführen
- Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung: Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
