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Hundesteuer Anmeldung

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Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.

Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:

  • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
  • Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
  • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
  • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.

Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
  • Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder –befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären

Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:

Hundesteuer Ermäßigung

Hundesteuer Befreiung

Voraussetzungen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.

Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.

Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

Steuersätze:

für den 1. Hund:                                EUR 90,00 im Jahr

für den 2. Hund:                                EUR 130,00 im Jahr

für jeden weiteren Hund:                  EUR 220,00 im Jahr

Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.

Abweichender Steuersatz:

für den 1. Hund:                                EUR 64,00 im Jahr

für den 2. Hund:                                EUR 120,00 im Jahr

für jeden weiteren Hund:                  EUR 175,00 im Jahr

Ersatz für Hundesteuermarke:          EUR 4,00

Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier: 

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

  • Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular „Hundesteuer-Anmeldung“.
  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

Bearbeitungsdauer

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

etwa ein Monat

Fristen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
  • bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
  • Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

PF 31 53

17461 Greifswald

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

Frau Martina Meyer

Markt 15

17489 Greifswald

Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

E-Mail:                                steuern@greifswald.de